FS Sachsen: Ergebnisse der Lärmkartierung 2022 veröffentlicht
Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm schreibt seit 2007 in fünfjährigem Turnus die Erstellung von Lärmkarten in Ballungsräumen sowie im Einwirkbereich von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen vor. In den Lärmkarten werden die Lärmbelastungen der entsprechenden Geräuschquellen dargestellt und die Zahl der dadurch betroffenen Bewohner ausgewiesen. Die Lärmkarten dienen als Hilfsmittel, um sich einen Überblick über die Geräuschsituation zu verschaffen und bilden die Grundlage für eine sich daran anschließende Lärmaktionsplanung. In Lärmaktionsplänen sind durch die Gemeinden unter Beteiligung der Öffentlichkeit mögliche Maßnahmen zur Verminderung der Geräuschbelastung zusammenzustellen.
Im Rahmen der Erstellung des Lärmaktionsplanes 2024 ist es vorgeschrieben, die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung 2022, die die Grundlage für den LAP bildet, zu informieren. Diese finden Sie unter dem nebenstehenden Link auf der Website des Freistaates Sachsen.
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