Reisepass
Allgemeine Informationen
Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr muss der Reisepass durch die Sorgeberechtigten beantragt werden. Zur Beantragung ist das persönliche Erscheinen aller Sorgeberechtigten sowie des Kindes zwingend erforderlich. Bei gemeinsamen Sorgerecht sind beide Parteien zur Zustimmung des Antrages durch Unterschrift verpflichtet.
Gültigkeit 6 Jahre bis zum vollendeten 24. Lebensjahr
Gültigkeit 10 Jahre ab vollendetes 24. Lebensjahr
Bitte beachten Sie, dass Sie auch zur Abholung des Dokuments persönlich bei uns erscheinen müssen. Die Abholung des Reisepasses für Kinder unter 18 Jahren ist nur durch einen gesetzlichen Vertreter möglich. Das Kind muss bei Abholung nicht anwesend sein.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2024 veränderte Regelungen zum Reisepass bei Kindern bestehen. Der Kinderreisepass mit einer Gültigkeit von 1 Jahr wird dann nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert. Kinder benötigen somit einen regulären Reisepass.
Informationen zu Einreisebestimmungen erhalten Sie über das Auswärtige Amt
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
aktueller Personalausweis oder Reisepass (auch abgelaufene)
Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Stammbuch
aktuelles, biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
Bearbeitungsdauer
15 MinutenGebühren
bis vollendetes 24. Lebensjahr 37,50€ (Express 69,50€)
ab vollendetes 24. Lebensjahr 70,00€ (Express 102,00€)
bar / EC / Kreditkarte VISA o. Mastercard / Debitkarte / Google Pay / Apple Pay
Ansprechpartner
Melde-, Pass- und PersonenstandswesenPoststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Frau Kadur
Raum 214
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
(0375) 6910-330
Frau K. Mehlhorn
Raum 214
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
(0375) 6910-331
Herr Steinert
Raum 214
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
(0375) 6910-330