Namenserklärungen
Allgemeine Informationen
Die namensrechtlichen Erklärungen können in allen Standesämtern beurkundet werden. Sie werden wirksam, wenn sie das zuständige Standesamt förmlich entgegennimmt.
Folgende Erklärungen können vorgenommen werden:
Erklärung der Reihenfolge der Vornamen (Vornamenssortierung)
Nachträgliche Bestimmung der Namensführung von Ehegatten
Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens
Hinzufügen oder Widerruf eines Begleitnamens zum Ehenamen
Wiederannahme eines Namens nach Auflösung der Ehe
Namensänderung bei Kindern
Namensänderung durch Eheschließung der Eltern
Erteilung des Familiennamens des nicht sorgeberechtigten Elternteils
Neubestimmung des Geburtsnamens nach gemeinsamer Sorge
Erteilung eines Ehenamens (Einbenennung)
Namenserklärungen für Spätaussiedler, Vertriebene, anerkannte Flüchtige oder zur Einbürgerung
Nähere Informationen zu den einzelnen Erklärungen sowie den Gebühren erfragen Sie bitte beim Standesamt oder vorab telefonisch.
Ansprechpartner
Melde-, Pass- und PersonenstandswesenPoststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Frau Fritzsche
Raum 215
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
(0375) 6910-332