Fundbüro
Allgemeine Informationen
Sie haben einen Gegenstand verloren, dann melden Sie dies bitte im Rahmen einer Verlustanzeige dem Fundbüro in der Stadtverwaltung Wilkau-Haßlau unter Verwendung des dazugehörigen Formulars "Verlustanzeige". Wenn sich ein Finder der Fundsache, auf die Ihre Beschreibung passt, bei uns meldet, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Oder gar etwas gefunden?
Sollten Sie einen Gegenstand im Stadtgebiet Wilkau-Haßlau finden und an sich nehmen, müssen Sie diesen dem Fundbüro der Stadt melden. Nutzen Sie dazu bitte das Formular "Fundanzeige".
Fristen
Die Verwahrung der Fundgegenstände erfolgt für die Dauer von 6 Monaten ab dem Tag der Fundanzeige. Werden die Fundsachen innerhalb dieser Frist nicht vom Eigentümer abgeholt und hat der Finder sein Recht auf Eigentumserwerb nicht geltend gemacht, geht die Fundsache an die Stadt über. Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.
Rechtsgrundlagen
- §§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Fund
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Sächsisches Kostenverzeichnis - SächsKVZ)
- Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG)
Notwendige Unterlagen
bei Abholung einer Fundsache:
- Personaldokumente
- Eigentumsnachweis, z. B. Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos
- Gegenstandsbeschreibung
- bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
- gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei
Ansprechpartner
Allgemeine VerwaltungPoststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Frau Hein-Krämer
Raum 300
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
(0375) 6910-121