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Familienpass


Allgemeine Informationen

Mit dem sächsischen Familienpass können Sie bestimmte Einrichtungen des Freistaates Sachsen – Museen, Sammlungen, Burgen und Schlösser – kostenlos besuchen. Der Familienpass ist einkommensunabhängig und muss beantragt werden.

 

Voraussetzungen
Einen Familienpass können erhalten:

  • Eltern mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern

  • Alleinerziehende mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kindern

  • Eltern/Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind,

wenn sie in häuslicher Gemeinschaft leben und ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben.

 

Den Familienpass erhalten Sie im Sozialamt der Stadt Wilkau-Haßlau. Mit diesem haben Sie zudem die Möglichkeit, beim Landkreis Zwickau Familiengutscheine zu beantragen. Im Rahmen der Familieninitiative des Landkreises Zwickau wird Familien, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Zwickau haben und einen Familienpass besitzen, der kostenlose bzw. ermäßigte Besuch in kommunalen und privaten Freizeiteinrichtungen, die Partner der Familieninitiative sind, ermöglicht. Dazu reicht der Landkreis jährlich auf Antrag drei Gutscheine pro Person an die Berechtigten aus. 


Notwendige Unterlagen

Bei der Beantragung müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder vorlegen.


Gebühren

kostenfrei


Ansprechpartner

Fachbereich 20 - Finanzen/Steuern und Soziales
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau

Frau Günther
Raum 102
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-221

Frau Kiesl
Raum 103
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-223


Formulare


Merkblätter

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