Babybegrüßungsgeld
Allgemeine Informationen
Die Beantragung ist bis zum 14. Lebensmonat möglich.
Notwendige Unterlagen
- Nachweisheft über frühkindliche Untersuchungen U1 bis U6
- Quittierungen über erbrachte Sachwerte zur Baby- und Kleinkindausstattung
- Nachweis über den Hauptwohnsitz in unserer Stadt
Ansprechpartner
Bildung/Jugend/SozialesPoststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Frau Günther
Raum 102
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
(0375) 6910-221
Formulare
Merkblätter
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