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Babybegrüßungsgeld


Allgemeine Informationen

Die Beantragung ist bis zum 14. Lebensmonat möglich.


Notwendige Unterlagen

  • Nachweisheft über frühkindliche Untersuchungen U1 bis U6
  • Quittierungen über erbrachte Sachwerte zur Baby- und Kleinkindausstattung
  • Nachweis über den Hauptwohnsitz in unserer Stadt

Ansprechpartner

Bildung/Jugend/Soziales
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau

Frau Günther
Raum 102
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-221


Formulare


Merkblätter

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