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Kirchenaustritt


Allgemeine Informationen

Sofern Sie Ihren Wohnsitz in Wilkau-Haßlau haben, ist das Standesamt Wilkau-Haßlau für Ihren Kirchenaustritt zuständig.

Der Austritt muss beim Standesamt persönlich zur Niederschrift erklärt werden oder ist dort schriftlich in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Alternativ können Sie Ihren Kirchenaustritt auch bei einem Notar beurkunden lassen und uns die notariell beurkundete Erklärung zusenden. Diese Erklärung wird mit Posteingang beim Standesamt Wilkau-Haßlau wirksam.

 

Für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr geben die gesetzlichen Vertreter (bei gemeinsamem Sorgerecht also beide Elternteile) die Erklärung ab. Hat ein Kind das 12. Lebensjahr vollendet, ist seine persönliche Einwilligung erforderlich, das bedeutet, das Kind muss ebenfalls persönlich vorsprechen. Nach vollendetem 14. Lebensjahr kann ein Kind seinen Kirchenaustritt auch allein erklären. Das Kind muss seinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Außerdem muss eine formlose Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten zur Kostenübernahme sowie die Ausweiskopie dieses Sorgeberechtigten abgegeben werden.

 

Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Kirchenaustritt wirksam geworden ist. Mitteilungen über den Kirchenaustritt erfolgen durch das Standesamt an die zuständige Meldebehörde, das zuständige Pfarramt und an das Finanzamt.

 

Hinweis!

Einige Internetdienstleister bieten Onlineverfahren zum Kirchenaustritt an und verlangen hierfür Serviceentgelte. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese nicht im Auftrag der Stadt Wilkau-Haßlau tätig werden. Das Ausfüllen eines Onlineformulars führt nicht zu einer wirksamen Kirchenaustrittserklärung. Hierfür ist die Vorsprache im Standesamt oder bei einem Notar unbedingt erforderlich (siehe oben). Im Rahmen der Vorsprache beim Standesamt werden die gesetzlich geregelten Kosten erhoben.


Notwendige Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • ggf. formlose Einverständniserklärung eines Sorgeberechtigten inkl. Kopie des gültigen Ausweises


Gebühren

  • 35,00 € (25,00 € Niederschrift, 10,00 € Bescheinigung)

  • bar / EC / Kreditkarte VISA o. Mastercard / Debitkarte / Google Pay / Apple Pay


Ansprechpartner

Melde-, Pass- und Personenstandswesen
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau

Frau Fritzsche
Raum 215
Poststraße 1
08112 Wilkau-Haßlau
Telefon (0375) 6910-332