Die regelmäßigen Wahlen zu den Stadt- bzw. Gemeinderäten, Kreistagen und Ortschaftsräten finden alle fünf Jahre zwischen dem 01.04. und dem 30.06. statt. So findet die diesjährige Kommunalwahl gemeinsam mit der Wahl zum Europäischen Parlament am Sonntag, 09.06.2024 statt.
Die Kommunalwahlen umfassen in der Stadt Wilkau-Haßlau
- die Wahl zum Wilkau-Haßlauer Stadtrat und
- die Wahl zum Ortschaftsrat für die Ortsteile Culitzsch und Silberstraße.
WAHLVORSCHLÄGE
Wahlvorschläge für die Stadtrats- und Ortschaftstratswahlen können frühestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Durchführung der Wahl (voraussichtlich im Februar 2024) und müssen spätestens am 4. April 2024, 18.00 Uhr, schriftlich im Original beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses eingereicht werden.
Das Einreichen des Wahlvorschlages und/oder seiner Anlagen in elektronischer Form oder als Fax ist ausgeschlossen.
Die Bekanntmachung der Wahl erfolgt spätestens am 90. Tag vor der Wahl im Stadtanzeiger und im Internet der Stadt Wilkau-Haßlau.
Die beizubringenden Unterlagen des Wahlvorschlages umfassen
- den Wahlvorschlag,
- die Zustimmungserklärungen der Bewerberinnen und Bewerber,
- die Wählbarkeitsbescheinigungen der Bewerberinnen und Bewerber,
- die Niederschrift über die Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung zur Bewerberinnen - /Bewerber - Aufstellung
- die zugehörige Versicherung an Eides statt,
- die Satzung (nur für mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen und Parteien, deren Parteiunterlagen nicht gemäß § 6 Abs. 3
des Parteiengesetzes bei der Bundeswahlleiterin hinterlegt sind),
- eine Erklärung des zuständigen Vorstandes der Partei oder Wählervereinigung, dass im Falle der Höherzonung der
Mitgliederversammlung die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorlagen (nur wenn zutreffend),
- die Wahlrechtsbescheinigungen der drei Unterzeichnerinnen/Unterzeichner des Wahlvorschlages (nur bei nicht mitgliedschaftlich
organisierten Wählervereinigungen)
- eine Versicherung an Eides statt gemäß § 6 a Absatz 3 KomWG (nur bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern)
- Anlage 16 zur SächsKomWO - Wahlvorschlag
- Anlage 17 zur SächsKomWO - Zustimmungserklärung/Bescheinigung der Wählbarkeit
- Anlage 19 zur SächsKomWO - Niederschrift zur Bewerberaufstellung
- Anlage 20 zur SächsKomWO - Versicherung an Eides statt
- Anlage 21 zur SächsKomWO - Bescheinigung des Wahlrechts (nur für nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen)
- ggf. Erklärung gemäß § 6 a Abs. 3 KomWG
- ggf. Bestätigung gemäß § 6 c Abs. 1 Satz 4 KomWG
Über die Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge entscheidet der Gemeindewahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung. Zeit, Ort und Gegenstand der Sitzung werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Jeder Wahlvorschlag muss von einer bestimmten Anzahl im jeweiligen Wahlgebiet Wahlberechtigten, die keine Bewerberinnen/Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterstützt werden. Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages vorliegen.
Das erforderliche Unterstützungsverzeichnis für einen Wahlvorschlag wird vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses jeweils unverzüglich nach dessen Einreichung bis zum Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge (66. Tag vor der Wahl, 04.04.2024, 18:00 Uhr) im Rathaus, Zimmer 214 (Einwohnermeldeamt) ausgelegt.
Die Wahlberechtigten müssen ihre Unterstützungsunterschrift vor Ort zu den allgemeinen Öffnungszeiten leisten. Dieser Ort für die Unterschriftsleistung ist sowohl für die Stadtratswahl als auch für alle Ortschaftsratswahlen verbindlich.
Ein Wahlberechtigter, der in einem Wahlvorschlag als Bewerber benannt ist, darf diesen Wahlvorschlag nicht selbst unterstützen. Ein Wahlberechtigter darf nicht mehrere Wahlvorschläge für die Wahl unterstützen.
Ausgenommen von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften sind für die Stadtratswahl Wahlvorschläge einer Partei oder Wählervereinigung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlages
- im Sächsischen Landtag oder
- seit der letzten Stadtratswahl im Stadtrat Wilkau-Haßlau
vertreten sind.
Hinweis:
Bei der Beurteilung des „Vertretenseins“ kommt es auf den vorherigen Wahlerfolg einer Partei oder Wählervereinigung an und nicht auf die Mitgliedschaft einzelner Mandatsträger. Ist zum Beispiel ein Mitglied einer Partei oder Wählervereinigung bei den Kommunalwahlen 2019 für den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung gewählt worden, so vermittelt er dieser und nur dieser das Privileg und zwar auch bei einem nachträglichen Austritt oder Wechsel in eine andere Partei oder Wählervereinigung. Wird ein Mandatsträger erst während der Wahlperiode Mitglied einer anderen Partei oder Wählervereinigung, so führt dies nicht zur Privilegierung dieser Partei nach § 6b Abs. 3 KomWG.
Wahlvorschläge einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung benötigen zur Befreiung von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften über das oben Gesagte hinaus zusätzlich die Unterschriften von der Mehrheit der für diese Wählervereinigung Gewählten, die zum Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlages dem Stadtrat bzw. dem betreffenden Ortschaftsrat angehören.
Ein gemeinsamer Wahlvorschlag von mehreren Parteien und/oder Wählervereinigungen bedarf dann der Unterstützungsunterschriften, wenn mindestens einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger diese für sich allein benötigen würde.
Mindestanzahl an Unterschriften:
Für den Stadtrat der Stadt Wilkau-Haßlau sind 60 Unterstützungsunterschriften erforderlich. (bis zu 10.000 Einwohner: 60)
Für die Ortschaftsräte sind Unterstützungsunterschriften in folgender Anzahl erforderlich:
Ortschaftsrat Silberstraße: 20
Ortschaftsrat Culitzsch: 20